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Hessische Mietpreisbremse gekippt – Was bedeutet das für euch in Frankfurt?

Das Amtsgericht Frankfurt hat die hessische Mietpreisbremse für unwirksam erklärt. Was das für Mieter in Frankfurt bedeutet, erfahrt ihr hier.

Dominic Baum
·
2. Juli 2026

Schlechte Nachrichten für Mieter im Main-Gebiet

Bezahlbarer Wohnraum in Frankfurt? Schon jetzt ein echtes Kraftwerk-Thema. Und jetzt kommt’s noch dicker: Das Amtsgericht Frankfurt hat geurteilt, dass die hessische Mietpreisbremse seit November vergangenen Jahres schlicht nicht mehr gilt. Was das für euch als Mieterinnen und Mieter bedeutet, klären wir hier – direkt und ohne Umwege. Das ist der Sound der Weltstadt, und wir halten euch auf dem Laufenden!

Was war eigentlich die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse war dafür gedacht, euch zu schützen. In Städten wie Frankfurt, wo bezahlbarer Wohnraum so schwer zu finden ist wie ein Parkplatz in Sachsenhausen, sollte das Gesetz dafür sorgen, dass Vermieter die Miete bei Neuvermietungen nicht einfach ins Unendliche schrauben können. Die Regelung begrenzte, wie viel ein Vermieter über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus verlangen darf.1

Klingt gut, oder? War es auch – solange sie galt. Aber jetzt hat das Amtsgericht Frankfurt in einem konkreten Fall, bei dem eine Mieterin gegen ihren Vermieter geklagt hatte, festgestellt: Die hessische Mietpreisbremse ist unwirksam. Und das rückwirkend seit November letzten Jahres.1

Warum gilt die Mietpreisbremse nicht mehr?

Das Gericht hat die hessische Verordnung zur Mietpreisbremse für unwirksam erklärt. Das bedeutet konkret: Die rechtliche Grundlage fehlt. Solche Verordnungen müssen regelmäßig verlängert und neu begründet werden – passiert das nicht korrekt oder rechtzeitig, läuft die Regelung einfach aus. Genau das ist in Hessen passiert. Seit November greift der Schutz durch die Mietpreisbremse damit nicht mehr – mitten in einem Frankfurter Wohnungsmarkt, der ohnehin schon unter Druck steht.1

Was bedeutet das jetzt für euch ganz konkret?

Hier kommen die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Neue Mietverträge: Wer aktuell eine neue Wohnung in Frankfurt oder anderswo in Hessen sucht, kann sich nicht mehr auf die Mietpreisbremse berufen. Vermieter dürfen die Miete freier gestalten.
  • Laufende Mietverträge: Bestehende Mietverhältnisse sind erstmal nicht direkt betroffen – aber Erhöhungen im Rahmen des Mietrechts bleiben natürlich möglich.
  • Rückforderungen: Wer zu viel gezahlte Miete aufgrund der Mietpreisbremse zurückfordern wollte, hat es jetzt deutlich schwerer – denn die Grundlage dafür ist weggefallen.1

Was passiert als Nächstes?

Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt ist ein erster Schritt – aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Es bleibt abzuwarten, ob das Land Hessen reagiert und die Mietpreisbremse neu aufsetzt oder verlängert. Politisch ist das Thema ohnehin heiß: Der Wohnungsmarkt in Frankfurt und der gesamten Rhein-Main-Region bleibt eines der drängendsten Alltagsprobleme für viele Menschen hier.1

Mietervereine und Beratungsstellen empfehlen: Wer unsicher ist, ob er betroffen ist, sollte sich rechtlich beraten lassen. Denn jeder Fall ist anders – und gerade in Frankfurt lohnt es sich, genau hinzuschauen.

Unser Fazit: Dranblieben lohnt sich!

Das ist keine angenehme Nachricht – aber eine wichtige. Wer in Frankfurt wohnt oder eine Wohnung sucht, muss jetzt mehr denn je aufpassen und sich informieren. Radio Frankfurt bleibt für euch am Ball und versorgt euch mit allem, was im Main-Gebiet passiert. Das beste Programm im Main-Gebiet – und das nicht nur für Musik, sondern auch für die Themen, die euer Leben wirklich betreffen. Jetzt reinhören und nichts verpassen!

Quellen

  1. Was bedeutet das Urteil zur hessischen Mietpreisbremse? – hessenschau.de
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Autor
Dominic Baum

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